Kosten & Finanzierung
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24-Stunden-Betreuung: Kosten, Leistungen und Vorteile
Die Kosten für eine Betreuerin beginnen bei 2.400 € monatlich und können durch verschiedene Pflegezuschüsse deutlich gesenkt werden.
Die Kosten verstehen sich bei freier Kost & Logis. Die meisten unserer Partneragenturen bieten einen Minibustransfer bis vor die Haustür an.
Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls ein Feiertagszuschlag anfallen kann. Die Agenturen berechnen für fünf bis zehn Feiertage eines Jahres Zuschläge in Höhe von ca. 50 bis 98 € / Tag (etwa über Weihnachten und Ostern).
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und tagesgenau. Der Dienstleistungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Einschlägige Verbraucherorganisationen bestätigen, dass die monatlichen Kosten für eine rechtssichere sogenannte 24-Stunden-Betreuung bei mindestens 2.300 € pro Monat liegen.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel nur 14 Tage. Ein Kündigung ist jederzeit möglich.
Was ist im Preis enthalten?
- Gehalt für die Betreuungskraft
- Steuern und Sozialabgaben
- Kranken- und Unfallversicherung für die Betreuungsperson
- A1-Bescheinigung (Nachweis der Sozialversicherung und legalen Entsendung)
- Organisation der regulären Wechsel
- Notfallbetreuung im Krankheitsfall
- Agenturkosten
Preisfaktoren
Die Kosten für eine sogenannte 24-Stunden-Betreuungskraft variieren zwischen 2.400 – 3.090 € pro Monat. Wir empfehlen grundlegende Deutschkenntnisse (A2) für eine sichere Verständigung. Natürlich vermitteln wir auch Betreuungskräfte mit guten Deutschkenntnissen (B1- oder B2-Niveau) gemäß des europäischen Referenzrahmens für Sprache.
Der tatsächliche Preis berechnet sich anhand der Anforderungen an die Stelle. Faktoren sind unter anderem:
• Pflegegrad und damit verbundener Unterstützungsbedarf sowie Umfang der Grundpflege
• Grunderkrankungen und Diagnosen (z. B. Demenz)
• Kommunikationsverhalten, Orientierung, Grad der Mobilität (Transfers, Rollator, Gehstock, sturzgefährdet, bettlägerig), (Teil-)Inkontinenz
• Bedarf an Nachteinsätzen, Besonderheiten bei der Nahrungsaufnahme
• Weitere (zu betreuende) Person im Haushalt
• Ihre Wünsche: Deutschkenntnisse, Führerschein, Berufserfahrung, Ausbildung und Pflegezertifikat, Arbeitserfahrung in Deutschland
Sprachqualifikation
Stellenanforderung
Pflegestufe
Rechenbeispiele
Beispiel 1
Mobile Seniorin, leichte Demenz,
A2-Deutschkenntnisse
Ab 2.700 € / Monat
Beispiel 2
Mobilitätseingeschränkter Senior,
stark hilfsbedürftig, B1-Deutschkenntnisse
Ab 2.850 € / Monat
Beispiel 3
Bettlägerige Seniorin, fortgeschrittene
Erkrankung, B2-Deutschkenntnisse
Ab 2.950 € / Monat
Profitieren Sie von unseren Vorteilen
- Bundesweite Vermittlung
- Individuelle und kostenlose Beratung
- Professionelle, qualifizierte und motivierte Betreuungskräfte
- Ersatzpersonal bei Ausfall, z. B. bei Krankheit
- Ein Ansprechpartner für alle Belange
- Persönliche Begleitung während der gesamten Betreuungszeit
- Eine transparente Preisgestaltung und hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Hoher Qualitätsstandard
- Solides Unternehmen mit starken Partnern
Beratung & Vermittlung durch Pflegesegen
Wir berechnen für die Beratung und Vermittlung 49 € pro Monat (588,- € im Jahr)
Dafür beraten wir Sie, vermitteln die Betreuungskraft, die zu Ihnen passt, und sind Ihr Ansprechpartner in allen Belangen rund um den Vertrag sowie um die Reiseorganisation und den Wechsel der Betreuungskräfte.
Finanzierung
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine 24-Stunden-Betreuung zu refinanzieren.
Einfach auf den Pfeil klicken und mehr erfahren:
Das Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad 2, die zuhause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.
Pflegebedürftige dürfen selbst entscheiden, ob sie Sachleistungen (ambulanter Pflegedienst) oder Pflegegeld in Anspruch nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist, z.B. durch die Hilfe einer privaten Pflegekraft. Das Pflegegeld wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung direkt auf das Konto überwiesen. Sie können frei über die Mittel verfügen – und sie zum Beispiel für die Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung ausgeben.
Je nach Pflegegrad werden folgende Beiträge angesetzt:
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft und bereits mindestens sechs Monate in der eigenen Häuslichkeit gepflegt worden sein.
Die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612 € pro Jahr betragen. Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806 € (50 %) möglich, sodass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418 € zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.
Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 % (höchstens 4.000 Euro) der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.
Monatliche Kosten für eine Betreuungsperson
Die Berechnung ist exemplarisch. Für Ihren individuellen Fall erstellen wir gern eine unverbindliche Kosteneinschätzung.
24-Stunden-Betreuung | Monatliche Kosten | Betreuungskraft mit Deutschkenntnissen A2 / Haushaltsführung | 2.800 € |
---|---|
Beratung und Vermittlung | + 49 € |
Pflegegeld (PG 3) | – 573 € |
Verhinderungspflegegeld | – 202 € |
Steuererleichterungen | – 333 € |
Effektive monatliche Kosten | = 1.741 € |
Ihr Angebot
Eine individuelle Preisauskunft geben wir Ihnen gerne nach Eingang Ihres Fragebogens. Sollte Ihnen der Fragebogen nicht vorliegen, füllen wir diesen auch persönlich mit Ihnen aus.
Oder Sie nutzen den Direkt-Download:
Pflegesegen Fragebogen
Haben Sie den richtigen Pflegegrad?
Brauchen Sie Unterstützung, die Erhöhung Ihres Pflegegrades durchzusetzen und damit das Ihnen zustehende höhere Pflegegeld zu erhalten? Vom Verein „Mut zu Veränderung e. V.“ erhalten sie hierzu eine unabhängige und kompetente Beratung sowie Beistand bei der Beantragung und bei Behördengängen. Nehmen Sie Kontakt auf und erhalten Sie den Pflegegrad, der Ihnen zusteht!