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Rechtliches & Häufige Fragen

Im Vorfeld einer 24-Stunden-Betreuung stellen sich einige Fragen. Hier erfahren Sie, für wen sich erne 24-Stunden-Betreuung eignet und welche Voraussetzungen dafür nötig sind.

Legal durch das Entsendemodell

In der Europäischen Union dürfen Arbeitnehmer eine Tätigkeit in einem Mitgliedsland ausüben. Dazu gibt es verschiedene legale Möglichkeiten. Wir arbeiten nach dem erprobtem Entsendemodell. Alle Betreuungskräfte  sind bei einem Pflegedienstleister in ihrem Heimatland angemeldet und  sozialversichert. Sie werden werden von dort offiziell zu uns ins Ausland entsendet. Pflegesegen® sorgt dafür, dass Sie eine rechtlich einwandfreie Dienstleistung erhalten. Auf Wunsch erhalten Sie von uns als Nachweis die A1-Bescheinigung.

Kurze Kündigungsfristen & Sichere Verträge

Die Verträge mit den ausländischen Dienstleistern, bei denen die Betreuungskräfte angestellt sind, sind überprüft und entsprechen deutschen Standard. Um den organisatorischen und persönlichen Anforderungen unserer Kunden entgegen zu kommen, sind in den Dienstleistungsverträgen kurze Fristen für Sie vereinbart. Eine Vertragsbeendigung kann nach 14 Tagen erfolgen, im Todesfall sogar nach 7 Tagen. Bei einem stationären Aufenthalt ist eine Vertragsunterbrechung nach 5 Tagen vorgesehen.

Erfolgt die Betreuung 24 Stunden?

Das ist  NICHT möglich und widerspricht dem Arbeitszeitgesetz. Unsere Betreuungskräfte halten sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen und RuhezeitenDer Begriff der 24-Stunden-Betreuung hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch und in der Presse als Synonym für ausländische Betreuungskräfte etabliert. Als Bezeichnung für unsere Dienstleistung sprechen wir deshalb vorzugsweise von Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. 

Häufige Fragen & Antworten

Haben Sie Fragen? Hier beantworten wie die häufigsten. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, können Sie sich gerne bei uns melden! Klicken Sie auf das Pluszeichen, um die Antwort zu sehen.

Die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht es hilfebedürftigen Senioren zu Hause, in ihrer gewohnten Umgebung, mit Unterstützung zu wohnen. Versierte Kräfte aus dem europäischen Ausland übernehmen dabei die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Für die Familie bedeutet dieses eine deutliche Entlastung. Im eigenen Zuhause bleiben zu können, und dort versorgt zu werden, steigert die Lebensqualität der Senioren immens. Das Gute dabei: diese individuelle Art der Betreuung ist häufig nicht teurer als ein Pflegeheim.

Die Betreuung durch unsere Betreuungskräfte kostet ab 2300 € pro Monat. Darin enthalten sind das Gehalt für die Pflegekraft inkl. der gesetzlichen Sozialversicherungskosten, Reisekosten, rechtssichere Vertragsgestaltung sowie unser Service. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten.

Wir vermitteln nur Betreuungskräfte, die sich gut in deutscher Sprache verständigen können.

Sie können den Betreuungsvertrag ohne Angaben von besonderen Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Sollte die zu betreuende Person die Pflege nicht annehmen wollen, entsteht für Sie kein Risiko einer langen Vertragsbindung.

Wenn Sie über eine Vermittlungsagentur einen Betreuungsvertrag abschließen, ist die Betreuung Ihrer Angehörigen aufgrund der in der EU geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit vollkommen legal. Natürlich gibt es organisatorische Erfordernisse, wie die Ausstellung des A1-Formulars für die Entsendung. Wir achten darauf, dass alle Formerfordernisse zu 100 Prozent erfüllt sind.

Wenn Sie die für Sie passende Betreuungsperson ausgewählt haben dauert es ca. 3 bis 7 Tage bis zum Eintreffen in Ihrem Zuhause.

Wichtig ist, dass Sie Ihrer Hilfe ein eigenes Zimmer und ein Bad zur Mitbenutzung anbieten können sowie die übliche Verpflegung. Ein Internetzugang ist sehr hilfreich.

Der Betreuungskraft muss Freizeit gewährt werden. In der Regel ist dies ein freier Tag in der Woche (alternativ zwei halbe Tage) oder täglich 2 bis 3 Stunden zur freien Verfügung.

In der Regel wechseln sich zwei Betreuungskräfte in einem Rhythmus von 2 bis 3 Monaten ab.

Sie erhalten eine tagesgenaue Abrechnung am Monatsende. Zur Begleichung der Rechnung haben Sie bis zum nächsten Monatsende Zeit.

Der Wechsel einer Betreuungskraft ist einfach innerhalb von 10 Tagen möglich.

Als finanzielle Entlastung sind das Pflegegeld, das Verhinderungspflegegeld, auf das Teile der Kurzzeitpflege angerechnet werden können, sowie der Entlastungsbetrag möglich. Weitere finanzielle Erleichterungen können durch Steuervorteile geltend gemacht werden. Wir beraten Sie gerne dabei, alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Brauchen Sie Unterstützung, die Erhöhung Ihres Pflegegrades durchzusetzen und damit das Ihnen zustehende höhere Pflegegeld zu erhalten?  Vom Verein „Mut zu Veränderung e. V.“ erhalten sie hierzu eine unabhängige und kompetente Beratung sowie Beistand bei der Beantragung und bei Behördengängen. Nehmen Sie Kontakt auf und erhalten Sie den Pflegegrad, der Ihnen zusteht!
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Unser Versprechen

Pflegesegen steht für Fairnes sowie rechtlich einwandfreie Bedingungen für alle Beteiligten.

Deshalb orientieren wir uns an den Standards für faire Arbeit des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege e. V. (VHBP).